Regelbetrieb der Praxen kann unter Berücksichtigung erforderlicher Hygienestandards ab dem 27.04.2020 wieder aufgenommen werden (MEDxit Baden-Württemberg)
Durch die “Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ (www.baden-wuerttemberg.de) vom 23. April beschließt die Landesregierung vorsichtige Lockerungen u.a. im Bereich von Wirtschaft und Krankenhäusern. Das Vorgehen ori-entiere sich am Schutz der Gesundheit und stehe gleichzeitig im Einklang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, so die Mittteilung der Landesregierung.
Im Tenor der Verordnung ist der Regelbetrieb ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen, d.h. auch die Versorgung mit elektiven Leistungen, wie Vorsorgen und ambulante Operationen, wieder zulässig. Aber nur dann, wenn die erforderlichen Hygienestandards eingehalten werden können. Ergänzend wird nun neu vorgegeben, in der Öffentlichkeit, “insbesondere“ im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel sogenannte (nicht-medizinische) Alltagsmasken zu nutzen. Dies gilt somit auch für die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen.
Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Regelbetriebes ist damit, dass die hygienischen Rahmenbedingungen in den
Praxen so ausgestaltet sind, dass sie der besonderen Situation, in der wir uns nach wie vor befinden, gerecht werden.
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, haben wir folgende Maßnahmen in der Praxis ergriffen:
- Alle Patienten und Besucher der Praxis müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Alle Patienten und Besucher der Praxis müssen beim Eintreten der Praxis die Hände desinfizieren
- Alle Mitarbeiter/-innen tragen einen Mund-Nasen-Schutz
- Alle Mitarbeiter/-innen desinfizieren sich noch sorgfältiger vor und nach jedem Patientenkontakt die Hände
- Flächen, Türklinken, WC´s etc. werden engmaschig desinfiziert
- Die Praxis wir großzügig gelüftet
- Desinfektionsmittel steht für alle am Eingang und in den Sprechzimmern bereit
- Keine Wartezeiten
- Unsere Praxis ist groß! Wir nutzen alle verfügbaren Praxisräume und die frische Luft vor der Praxis als Wartezone um einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu gewährleisten
Ihr Praxisteam